Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Unsere nachstehenden Bedingungen gelten für Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sinngemäß für alle Leistungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart und schriftlich
von uns bestätigt wurde. Mündliche Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung. Soweit in diesen Bedingungen keine abweichenden Regelungen
getroffen werden, gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen. Für sämtliche Abschlüsse sind unsere, nicht die allgemeinen oder sonstigen Bedingungen des Käufers
maßgebend; der Käufer übernimmt mit der Übernahme der von uns gelieferten Ware die Haftung für deren sachgemäße Verwendung, Anwendung,
Lagerung und Verarbeitung. Dies gilt insbesondere für alle feuergefährlichen, explosiven, gifthältigen oder gasentwickelnden Stoffe.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbe, Industrie, Behörden und kommunale Einrichtungen. Wir beliefern nur in Ausnahmefällen an private Endverbraucher.
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Richtlinien. Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen
sind auf der Grundlage dieser Richtlinien zu verstehen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an (siehe auch Pkt.1), es sei denn,
wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unserseits gelten insoferne nicht als Zustimmung zu abweichenden
Vertragsbedingungen. Diese Bedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
Unsere Angebote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Aufträge mit Bezug auf diese Angebote gelten erst nach schriftlicher Bestätigung oder dem Beginn der
Auslieferung als angenommen. Mündliche Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche, die von Verkäufern, Zustellern, etc. abgegeben werden, sind für uns
nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns gebrauchten Kataloge, Werbungen, etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sein denn, es wird ausdrücklich darauf Bezug genommen.
Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsabschluß einer Auftragsbestätigung. Das Absenden oder Übergeben der vom Kunden bestellten Waren bewirkt ebenfalls den Vertragsabschluß.
Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbieter eine angemessene, mindestens jedoch zehntägige Frist (Werktage), ab Abgang des Angebotes daran gebunden.
Alle von uns genannten Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. In Rechnung gestellt werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise bzw. die mit Auftragsbestätigung
schriftlich von uns bestätigten Preise; ex Werk. Sollten sich für die Kalkulation relevante Kosten oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien,
Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
7. Zahlung, Verzugszinsen
Falls nichts anderes vereinbart, ist die Zahlung unserer Lieferungen und Leistungen unmittelbar ab Lieferung/ Rechnungstellung innerhalb 30 Tagen ohne jeden Abzug fällig.
Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer
Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit Einlangen auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln erfolgt zahlungshalber auf
Gefahr des Käufers und ohne Verpflichtung zur Einlösung und kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Ab dem Fälligkeitstag sind infolge Zahlungsverzuges
bankmäßige Verzugszinsen von mindestens 1% per Monat vom Käufer zu bezahlen. Weitere Ansprüche, insbesondere der Anspruch auf höhere Zinsen, aus dem Titel des
Schadenersatzes bleiben vorbehalten. Darüber hinaus sind alle Mahn-, Inkasso- und Gerichtskosten zu ersetzen. Zahlungen werden ausschließlich auf die jeweils älteste Forderung
angerechnet. Die Aufrechnung einer Gegenforderung ist vom Käufer nur dann zulässig, wenn sie gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt ist.
Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
über das Vermögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckendem Vermögen, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall
des Rücktrittes haben wir das Recht bei Verschulden des Kunden den Ersatz des tatsächlichen Schadens, jedoch mindestens 20% des Bruttorechnungsbetrages, zu begehren.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir sofort von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und außerdem berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen oder andere Sicherstellungen zu fordern oder - nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt der Kunde, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf Erfüllung zu bestehen oder aber
der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunden verpflichtet den tatsächlich entstandenen Schaden vollständig zu bezahlen.
9. Mahn- und Inkassospesen
Im Falles des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen/Mahnaufwände in Höhe von pauschal EUR 5.00 pro erfolgter Mahnung sowie für
die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Monat einen Betrag von EUR 1.50 zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen sowie Gebühren für Rechtsanwalt und Gerichte zu ersetzen, z.B. die eines Inkassoinstitutes, wobei maximal die
Vergütung gebührt, die sich aus der Verordnung des MmwA über Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergibt.
10. Lieferung, Transport und Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise verstehen sich ex Werk, beinhalten also keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen
gesonderte Zahlung von uns erbracht bzw. über dritte Personen organisiert.
Unbeschadet aller gesetzlichen Regelungen geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung jedenfalls mit der Übergabe an den Transporteur ,
auch bei Lieferungen frei Haus, auf den Käufer über.
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde alle seine Verpflichtungen, die zur Ausführung im gegenständlichen Fall/Auftrag notwendig sind,
nachgekommen ist. Dazu zählen insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten sowie alle Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen die der Kunde zu erfüllen hat.
Lieferfristen und Liefertermine gelten als annähernd, und sind wir berechtigt eventuell vereinbarte Termine und Lieferfristen bis zu 10 Werktagen zu überschreiten.
Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurücktreten.
13. Erfüllungsort (auch für Lieferung und Zahlung)
Erfüllungsort ist ausschließlich: 1110 Wien
14. Geringfügige Leistungsänderungen
Diese oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- und Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch
die Sache bedingte Abweichungen (z.B.: Produktwechsel, Masse, Farben, etc.).
Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener
Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der
Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Im Sinne des § 377 f HGB ist die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen.
Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung unter der Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich
bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht
rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Bei Beurteilung der Beschaffung ist die Lieferung in ihrer Gesamtheit maßgebend. Die Haftung für eventuelle Frostschäden
Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu
beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt 3 Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Richtlinien enthaltenden oder sonst vereinbarten
Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Insoweit die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend sind, so liegen sie auch dem gegenständlichen Vertrag zugrunde. Der Käufer erklärt, sämtliche Hinweise
und Warnungen betreffend der Gefährlichkeit der Ware, die veröffentlicht wurden, zu kennen. Sie gelten als Warnung durch uns. Der Käufer verpflichtet sich weiters, seinerseits
seine Käufer umfassend zu warnen und ihnen die gleiche Warnpflicht für die weitere Vertragskette aufzuerlegen. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz
sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Bei Zurückforderung bzw.
Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme
sind wir, unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, angefallene Transport und Manipulationsspesen zu verrechnen. Sofern der Erwerber die von uns gelieferten Waren oder
Sachen vor Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen verarbeitet oder bearbeitet, erwirbt es dadurch nicht Eigentum daran. Wir erwerben Miteigentum an der dadurch
entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Waren zu den anderen verarbeitenden Waren im Zeitpunkt der Ver- oder Bearbeitung. Die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Verkäufer weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch
dritte Personen ist der Käufer verhalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen. Nur ein Unternehmer, zu dessen ordentlichen
Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware verfügen.
Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
19. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren
entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden
Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits
jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des
Rechnungsbetrages berechtigt.
Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch
ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren
Österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das für Wien sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
23. Adressenänderung, Datenschutz und Urheberrechte
Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns
automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das
vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die
zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Zeichnungen, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, CD-Rom´s, Prospekte,
Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunden erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
24. Rückgabe- und Umtauschrecht
Entspricht das gelieferte Produkt nicht Ihren Vorstellungen, so nehmen wir es innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Ware, originalverpackt zurück. Die fristgerechte
Absendung der Ware ist ausreichend. Senden Sie die Ware frei Haus unter Angabe der Lieferschein/Rechnungsnummer (Kopie) an folgende Adresse:
Die vom Kunden geleistete Zahlung wird Zug um Zug rückerstattet. Der Kunde ist ausdrücklich verpflichtet, die mit der Rücksendung der Ware verbundenen Kosten und
Versandspesen zu tragen. Wir sind ausdrücklich berechtigt, im Falle des Rücktrittes des Kunden vom zurückerstattenden Betrag die hier genannten Ansprüche abzuziehen
und lediglich die Differenz zur Überweisung zu bringen. Im Falle des Rücktrittes ist der Kunde Zug um Zug verpflichtet, die empfangene Leistung originalverpackt zurückzustellen
und ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine aus der Benützung resultierende Minderung des gemeinen Wertes der Leistung zu
zahlen. Beschädigte, verschmutzte, benutzte oder abgenutzte Ware, individuell abgefertigte Ware, Sonderanfertigungen oder bedruckte Artikel wowie Sonderbesorungen sind vom
25. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen